§ 1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der OYA media GmbH, Heisinger Straße 14, 87437 Kempten, Deutschland (folgend OYA media genannt). Abweichende AGB der angenommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch, wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. OYA media behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
§ 2. Dienstleistungsbeschreibung Webhosting
2.1 Mit der Annahme des Auftrages und/oder der Zuteilung von Speicherplatz und Login-Daten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internet-Zugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen. Die zum Betreiben des virtuellen Servers benötigten IP-Adressen bleiben im Besitz von OYA media und dürfen jederzeit verändert werden.
2.2 OYA media wird bei der Beantragung und Zuteilung des Domainnamens bei einer Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch die Verträge mit diesen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC (Domainvergabestelle) in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweilige NIC bestätigt ist. OYA media hat keinen Einfluss auf die Registrierung der Domainnamen. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen seitens OYA media ist ausgeschlossen.
2.3 OYA media darf die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§ 3. Leistungserbringung Webhosting
OYA media erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe seines Leistungsangebots. Der Vertrag zwischen dem Kunden und OYA media kommt erst nach Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags durch OYA media zustande. Mit Rechnungsstellung sind die in der Rechnung genannten Positionen eingerichtet. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt der Kunde.
§ 4. Präsentationen
4.1 Jegliche auch teilweise Verwendung der von OYA media mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von OYA media zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben.
4.2 In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von OYA media vor.
4.3 Urheber- und Eigentumsrechte, an den von OYA media im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten, verbleiben bei OYA media. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urheber- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer §13 auf den Kunden über.
§ 5. Vertragslaufzeit, Kündigung
5.1 Der Vertrag für Hosting ist mit Ausnahme der im Angebot gekennzeichneten Angaben auf ein Jahr abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von 15 Tagen zum Quartalsende gekündigt werden. Eine Rückerstattung der im Voraus zu entrichteten Jahresgebühr, insbesondere der Setupgebühren oder anderer Festaufträge an Dritte, erfolgt nicht.
5.2 Sollte der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung kündigen, sind mindestens 20 % des Auftragsvolumens zur Zahlung fällig, plus zzgl. bereits getätigte Arbeiten.
5.3 Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 OYA media kann dem Kunden die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Rechnungen in Zahlungsverzug ist.
§ 6. Angebote und Preise
6.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen während der Mindestlaufzeit sind ausgeschlossen. Alle Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Ausnahme sind Privatkunden, hier sind die Preise inkl. Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben, Zölle oder Sonstiges, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Kunden weiterberechnet. Bei Angeboten, die die Erstellung, die Änderung oder die Aktualisierung von Webseiten zum Gegenstand haben, garantiert OYA media den im Angebot genannten Preis, sofern das Angebot nicht älter als ein Monat ist. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, die Zahlungsfrist beträgt 7 Werktage. Maßgebend hierfür ist der Tag der Wertstellung auf dem Konto. In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail-Support enthalten, der sich ausschließlich auf die Wartung des virtuellen Servers beschränkt. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im E-Mail-Support für den virtuellen Server enthalten sind, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
6.2 Bei Wechsel einer Kundendomain zu OYA media oder zu einem anderen Provider/Unternehmen, ist OYA media berechtigt für den Umzug (KK-Antrag) zum neuen Provider eine Bearbeitungspauschale von 20 Euro pro Domain in Rechnung zu stellen.
§ 7. Gewährleistung
Fehlen dem Gegenstand der Lieferung ihm zugesicherte Eigenschaften, so bessert OYA media kostenfrei nach, sofern OYA media die Mängel zu vertreten hat. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Aufhebung des Vertrags verlangen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Auslieferung und beträgt drei Monate. Im Falle von Webpromotion, hier Anmeldung bei Suchmaschinen, kann OYA media keine Garantie dafür übernehmen, dass die promotete
Homepage bzw. das Online-Projekt bei den Suchmaschinen, Katalogen und Medienpartnern registriert wird. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
§ 8. Zahlungsbedingungen
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von OYA media sofort nach Erhalt binnen 7 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist OYA media berechtigt, den Zugriff zum virtuellen Server bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und Schadensersatz gelten zu machen. Der Domainname geht bei Zahlungsverzug in Besitz von OYA media über und kann durch rta.design gelöscht werden.
8.2 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann OYA media dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der OYA media verfügbar sein.
8.3 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen aufgrund von Verzögerungen, die im Bereich des Kunden liegen, über einen Zeitraum von sechs Monaten, so kann OYA media dem Kunden nach Ablauf dieses Zeitraumes alle bisher erbrachten Leistungen von OYA media im Voraus in Rechnung stellen. Diese Gesamtabrechnung kann vom Kunden auch nicht für den Fall zurückverlangt werden, wenn der Kundenauftrag in der Folge nicht zum Abschluss kommt.
8.4 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von OYA media sind sofort nach Rechnungserhalt zu erheben, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
8.5 Bei Dauerschuldverhältnissen ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung von OYA media, eine Lastschriftermächtigung zu erteilen.
8.6 Domain- und Hostingkostenabrechnung (DH) erfolgt im Voraus und per Lastschriftverfahren. Die Abrechnung der DH-Kosten beginnt spätestens 1 Monat nach Auftragsvergabe. Bei Sondervereinbarung der Zahlung von Hosting- und Domainkosten per Rechnung, werden die Kosten für ein Jahr im Voraus berechnet. Für die Einrichtung von Speicherplatz und E-Mail-Accounts ist OYA media berechtigt eine Pauschale von 20 EUR in Rechnung zu stellen.
8.7 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen, durch den Kunden und/oder, wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden OYA media alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und OYA media wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
§ 9. Datensicherung
Der Kunde stellt OYA media von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. OYA media ist nicht für die Datensicherung, der auf dem virtuellen Server gespeicherten Daten verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten
Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten „abzuhören“. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. OYA media haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mails oder anders übermittelten Informationen.
§ 10. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert bzw. gelöscht werden. Das gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung oder Änderung einer Domain notwendig sind. Diese Daten werden anschließend (z. B. von der denic) veröffentlicht.
§ 11. Geheimhaltungspflicht
11.1 OYA media ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt, streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.
11.2 Der Kunde stellt OYA media alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von OYA media sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages auf Wunsch an den Kunden zurückgegeben.
11.3 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt ein Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit OYA media erteilen.
11.4 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von OYA media. Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
§ 12. Überschreitung des Datentransfervolumens
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (aus HTTP, FTP und E-Mail) innerhalb eines laufenden Monats die in der technischen Übersicht vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird zusätzlicher Datentransfer nach der aktuellen Preisliste von OYA media abgerechnet.
§ 13. Lieferung/Lieferfristen
13.1 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10 % der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Abnahme: Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen: Eventuelle Beanstandungen haben
unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
13.2 Die Lieferverpflichtungen speziell bei Printwerbemittel von OYA media sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von OYA media zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
13.3 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe von OYA media , wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 14. Urheber- und Nutzungsrechte
14.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die Nutzungsrechte an allen von OYA media im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen
Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei OYA media .
14.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung, besonders im Hinblick auf Patent-, Urheber-, markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“, für beauftragte Veröffentlichungen zu übernehmen und nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen er ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzt und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen
vorliegt. Für lizenzfreie Editoren werden keine Kosten erhoben, nur für die Einbindung der Editoren Implementierung und für Eigenentwickelten Applikationen werden Kosten in Rechnung gestellt. Für die Copyrights des zur Verfügung gestellten Materials haftet OYA media nicht.
14.3 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche, geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
14.4 OYA media darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen OYA media und dem Kunden ausgeschlossen werden.
14.5 Die Arbeiten von OYA media dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht OYA media vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
14.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von OYA media .
14.7 Über den Umfang der Nutzung steht OYA media ein Auskunftsanspruch zu.
§ 15. Eigentumsvorbehalt
OYA media behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung, bis zur Erfüllung aller Forderungen, die OYA media aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zusteht, vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht frei verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist OYA media berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch OYA media liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – der Rücktritt vom Vertrag.
§ 16. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von OYA media angefertigt werden, verbleiben bei OYA media. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. OYA media schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
§ 17. Änderung von Kundendaten
Der Kunde hat OYA media unverzüglich jede Änderung seines privaten Namens und/oder Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse sowie jede Änderung in seiner Person (z. B. durch Erbfall oder Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen, sofern diese Daten für die Vertragsdurchführung erforderlich sind. Bei nicht erfolgter Mitteilung ist OYA media nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 18. Veröffentlichte Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen via electronic Mail
18.1 Der Kunde stellt OYA media von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den virtuellen Server frei und sichert zu, dass er den virtuellen Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung obszönen, erotischen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen des Weiteren nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich. OYA media kann den Vertrag fristlos kündigen und den virtuellen Server sofort sperren lassen, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt (Pornographie, etc.). Es besteht von Seiten OYA media keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet ein Impressum für jeden Besucher zugänglich zu machen. OYA media behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen können.
18.2 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine eigene Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können. Keywords (Stichwörter, Beschreibungen) für Suchmaschinen müssen den eingestellten Informationen entsprechen.
18.3 Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. OYA media behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn die eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
18.4 Der Kunde ist bei juristisch fragwürdigen Inhalten verpflichtet,OYA media umgehend zu informieren. OYA media ist in einem solchen Falle berechtigt (und nach dem Gesetz verpflichtet), die Veröffentlichung der Seiten über seinen Internet-Server zu unterbinden. Dies geschieht in der Regel durch die Sperrung des Zugangs zu der Internet- Domain des Kunden sowie die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der OYA media ist darüber hinaus berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresentgelts für den
Webhostingvertrag zu verlangen.
18.5 Der Kunde stellt OYA media von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltliche Mängel der Internet-Seite beruhen frei.
18.6 Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über E-Mail-Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.OYA media behält sich das Recht vor, bei Verstoß den virtuellen Server vorübergehend oder langfristig zu sperren. Im Sinne des obigen Absatzes ist der Kunde ebenfalls für die entsprechenden OYA media -Accounts seiner Kunden verantwortlich. Dem Kunden ist ausdrücklich untersagt, erotische Materialien, insbesondere Bilder, Videos, Audiodateien und ähnliches zu veröffentlichen. Bei Verstoß hat der Kunde die Kosten für den Datentransfer in vollem Umfang zu zahlen.
§ 19. Haftung, Schadensersatzansprüche
19.1 OYA media übernimmt keine Garantie dafür, dass der virtuelle Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmt Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von OYA media ist die, den virtuellen Server zur Verfügung zu stellen. Für Störungen innerhalb des Internets ist OYA media nicht haftbar. OYA media übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den virtuellen Server verursacht wurden. OYA media haftet unter keinen rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung oder Verfügbarkeit der bestellten Domainnamen durch das jeweilige NIC.
19.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschaden der Höhe nach auf 5.000,00 € und der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden begrenzt. Die weitere Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.
19.3 Beruht der Fehler auf einem von OYA media zu vertretendem Umstand, so haftet OYA media für einem dem Kunden hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht von OYA media ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
19.4 In allen Fällen der Haftung von OYA media wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von OYA media begrenzt.
19.5 Dem Kunden ist bekannt, dass weitere OYA media-Accounts mit eigener Domain auf dem virtuellen Server (virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen http-Spezifikationen halten. Zu diesen zählen zum Beispiel aktuelle Versionen von Netscape®, Microsoft® und Mozilla®. Dem Kunden ist bekannt, dass die Zeit für eine Domainregistrierung oder -aktivierung nicht seitens OYA media festgelegt oder garantiert werden kann. Wird OYA media beauftragt, eine bereits existierende Domain zu übernehmen und wird dieser Wechsel durch den DENIC abgelehnt, so hat der Kunde die entstandenen Kosten laut Preisliste DENIC zu tragen. Durch das Beantragen des Domainwechsels hat OYA media seine Verpflichtungen der Domainregistrierung erfüllt.
19.6 Für etwaige Schäden haftet OYA media für sich und seine Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung – nur, falls der Provider oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit des Providers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des Jahresbetrages begrenzt. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet-Homepage des Kunden durch ihn oder Dritte.
19.7 Bei technischen Störfällen (z. B. Ausfall der Server-Hardware) gilt die unter §19 Ziffer (6.) genannte Haftungsregelung. Der Kunde verpflichtet sich, von ihm erkannte Störungen OYA media unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, wird OYA media von jeglicher Haftung frei. Ab einer Ausfallzeit von zusammen mehr als 48 Stunden in einem Kalendermonat werden die Monatsgebühren ohne Rücksicht auf ein Verschulden anteilsmäßig nach Wahl OYA media rückerstattet oder verrechnet. Dies gilt nicht wenn die
Ausfallzeit auf einen Umstand beruht, den OYA media nicht zu vertreten hat.
19.8 Für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann OYA media keinesfalls haftbar gemacht werden.
19.9 OYA media haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.
19.10 Leistungserbringungs- und -verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OYA media die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von OYA media oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von OYA media autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat OYA media auch die verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Diese berechtigen OYA media, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
19.11 Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. OYA media ist, soweit möglich bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
19.12 Der Kunde ist ohne Zustimmung von OYA media nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
19.13 Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
19.14 Eine Aufrechterhaltung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 20. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem OYA media und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
§ 21. Gerichtstand, Anwendbares Recht
21.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu, Deutschland.
21.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma OYA media. OYA media kann seine Ansprüche in jedem Fall auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstands des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
21.4 Der unter §22 Ziffer (1.) Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
21.5 Es gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
21.6 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
21.7 Alle Erklärungen der Fa. OYA media können auf elektronischem Wege an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
§ 22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.